FSK / Jugendschutz
Altersfreigaben bestimmt nicht der Kinobetreiber, sondern die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Die FSK entscheidet, ab welchem Alter Filme „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ nicht mehr beeinträchtigen, allerdings ohne dass damit eine pädagogische Empfehlung ausgesprochen wird.
Filme werden von der FSK bewertet und in fünf Alterskategorien eingeteilt. Die Altersfreigaben der FSK sind bindend.
Erklärungen zu den Alterseinstufungen der FSK findest du hier.
Du kannst die FSK-Freigaben und deren Begründungen auch selbst auf der Seite der FSK-Freigaben nachlesen.
Für weitere Informationen bieten wir auch einen eigenen Flyer als PDF-Datei zum Download an:
Das Jugendschutzgesetz nimmt eine wichtige Rolle für die für Kinder und Jugendliche erlaubten Ausgangszeiten ein. Im Kinobetrieb ist dabei entscheidend, wann der gewünschte Film endet.
Eltern können ihre Erziehungssorge schriftlich für die Dauer und den Anlass des Kinobesuchs auf eine volljährige Begleitperson übertragen. Als erziehungsbeauftragte Person gilt „jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (den Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.“
Zu diesem Zweck bieten wir dir ein spezielles Formular zur Erziehungsbeauftragung an, das genau diese Übertragung veranlasst. Dieses Formular findest du hier.